Bedienstete

(Dies ist ein Dokument der Wolfsjagd-Orga, www.wolfsjagd-larp.de, das wir für unsere Veranstaltung mitbenutzen dürfen und deren Kanon wir benutzen)

Hintergrundinfos zur Epoche 

Die hier aufgeführten Hintergrund-Infos dienen dazu, euch ein Gefühl für das Setting zu geben. Ihr müsst euch nicht alles merken. Relevant ist, was in euren Charakteren steht. Die dort beschriebenen Ereignisse, politischen Verbindungen, Namen, Verwandtschaften, uvm. sind an die historischen Gegebenheiten angelehnt, aber im Sinne der Einfachheit und künstlerischen Freiheit frei interpretiert und angepasst.

Bedienstete

Quelle Wikipedia:

Kammerdiener

Ein Diener (auch Hausdiener oder Kammerdiener, beim Adel oft Leibdiener) ist im herkömmlichen Sinne ein Mitglied des Hausgesindes (veraltet: ein Domestike), der für seinen Arbeitgeber oder Dienstherrn bestimmte häusliche Pflichten erfüllt. Die Pflichten eines Kammerdieners bestanden in erster Linie in der persönlichen Bedienung des Herrn; dazu gehörten üblicherweise das Vorlegen, Reinigen und Bügeln der Kleidung, Rasur, Frisur, Maniküre sowie Einkäufe und Botengänge. Manchmal führten Diener auch den Haushalt ihres Herrn (als „Wirtschafter“) und übernahmen Arbeiten wie Putzen, Waschen und Kochen, die üblicherweise von Dienstmädchen oder Mägden bzw. Küchenpersonal erledigt wurden. Alle diese Tätigkeiten galten für in der gesellschaftlichen Rangordnung höherstehende Menschen als „nicht standesgemäß“. Ein gewisses Vertrautheits- oder Vertrauensverhältnis und die Einhaltung zeremonieller, höfischer Etikette haben dabei stets eine große Rolle gespielt. Für Hausdiener, die direkten Kontakt mit ihrer Herrschaft hatten, waren Eigenschaften wie Höflichkeit, Treue, Aufrichtigkeit, Diskretion und Gehorsam wichtig. An manchen Kaiser- oder Königshöfen waren Kammerdiener diejenigen, die direkten Zugang zu ihrem Herrn hatten und die das Privatleben des Herrschers bis ins kleinste Detail kannten.

Kammerzofe

Als Zofe oder Kammerzofe wird seit dem 17. Jahrhundert eine in den Diensten einer hochgestellten, meist adeligen Herrschaft stehende Dame bezeichnet. Sie war nicht zwingend selbst von adeliger Abstammung, aber immer im Rang niedriger, und diente der Herrin des Hauses in ihren Privatgemächern beispielsweise beim Ankleiden. Wesentlich für die Weisungsbefugnis war hierbei eher der klassengesellschaftliche Rangunterschied als das eigentliche Dienstverhältnis. In der Regel wurde die Berufung als Zofe aber als gesellschaftlicher Aufstieg empfunden. Um die Tätigkeit und den Stand einer Zofe zu ergreifen, waren bestimmte Voraussetzungen und eine gewisse Vorbildung nötig. Außer Schönheit, Anmut und Geschmack in Bezug auf Kleidung und Schmuck war ein gewisses Unterhaltungstalent sowie Witz, Verstand und Bildung gefragt. Auch gutes Benehmen, ein würdiges Auftreten und Taktgefühl sowie ein heiteres Wesen, geprägt von Sanftmut, Güte und Bescheidenheit, sollten zu den Tugenden einer Zofe zählen. Eine Zofe hatte ihrer Herrin bei der Körperpflege (Morgentoilette) sowie beim Ankleiden zu helfen und diese beim Auswählen und Anlegen von Schmuck und Kleidern zu beraten. Hierzu zählten auch Aufgaben wie die Instandhaltung der Garderobe, Näharbeiten und das Frisieren. Die Bedienung beim Essen sowie das Planen und Organisieren von Feierlichkeiten waren ebenso typische Zofenaufgaben. Oft fungierte die Zofe als Vermittlerin oder Überbringerin von Botschaften und teilweise war ihr auch das Verhandeln mit Händlern und Kaufleuten gestattet. Sie war Gesellschafterin und Begleitung bei Festlichkeiten und auf Reisen. Hierbei wurde Zurückhaltung, angemessene Umgangsformen sowie die Führung einer angenehmen Konversation erwartet. Die Position einer Zofe war bei den jungen Frauen in allen Epochen sehr gefragt, verband sich doch damit ein gewisser sozialer Status und ein sozialer Aufstieg über die räumliche Nähe zu höheren Klassen. So wurden beispielsweise in der mittelalterlichen Feudalgesellschaft junge adlige Mädchen zur Ausbildung an die königlichen Höfe gegeben. Dort sollten sie zu Edeldamen geformt werden und wenn möglich einen zukünftigen Gemahl finden. In späteren Epochen waren diese Grundideen auch in bürgerlichen Klassen in ihrer jeweils zeitgemäßen Form analog verbreitet. Die Zofen unterlagen einer strengen Aufsichtspflicht, dazu gehörte mitunter, sie vor dem Drängen der Männer zu schützen und sie vor Unüberlegtheiten und Regelbrüchen zu bewahren. Die Arbeitszeit war nahezu unbegrenzt, und die eigenen Rechte den Regeln der jeweiligen Klassengesellschaft entsprechend gering. Demgegenüber wies die Herrschaft ihre Zofe weiter in die geltenden Umgangsformen ein, die jungen Frauen lernten Haushaltsführung und Wirtschaften. Ebenso erhielten sie freie Kost und Logis, eine Vergütung sowie die Chance, sich in einen höheren Stand zu verheiraten beziehungsweise verheiratet zu werden.

Hofprediger

Im Mittelalter wurde der Hofgeistliche sowohl zur geistlichen Versorgung (capellanus, Kaplan an der Hofkapelle) als auch – aufgrund seiner Bildung – zu Schreibarbeiten (cancellarius, Kanzler an der Hofkanzlei) herangezogen. Er lebte zunächst nicht bei Hofe, sondern als Abgeordneter eines Klosters oder Stiftes im Bereich des Territorialherrschers. Materiell versorgt wurde er durch Pfründen und nicht vom Hof. Teilweise begleitete der Hofgeistliche den Herrscher auf Reisen und im Kriege. Ab dem 16. Jahrhundert nahm vor allem der katholische, aber auch der protestantische Hofprediger eine zunehmende politische und kirchenpolitische Rolle wahr.

Leibarzt

Ein Leibarzt ist ein Mediziner, der im Dienste einer hochgestellten Persönlichkeit, beispielsweise eines Politikers, Königs, Präsidenten, Papstes oder Fürsten, steht. Er ist für das Wohl seines Patienten verantwortlich und in der Regel dazu verpflichtet, für diesen rund um die Uhr erreichbar zu sein. Neben der Behandlung von Krankheiten zählt historisch auch die Sorge um eine gesunde Lebensweise und um Speise und Trank zu den Aufgaben eines Arztes. Renommierte Leibärzte an großen Höfen wurden nicht selten üppig honoriert. Bei Misserfolgen drohten früher andererseits Entlassung, Verbannung, Kerkerhaft, Folter, Verstümmelung oder gar die Todesstrafe. Allerdings sind derlei Strafen nur in sehr seltenen Ausnahmefällen tatsächlich belegt.

Auszüge aus Fachliteratur

Adlige Lebenswelten im Rheinland / Gudrun Gersmann, Hans-Werner Langbrandtner:

S.76: Die Hausordnung umfasste insgesamt 28 Punkte, die vor allem das Leben und Wirken der Bediensteten regelte. […] An erster Stelle […] wurden alle Hausbewohner verpflichtet, an Sonn- und Feiertagen, wenn auf dem Schloss Gottesdienst abgehalten wurde […] daran teilzunehmen. […] Gotteslästerung, Majestätsbeleidigung und gotteslästerliches Verhalten wurden unter Strafe gestellt. […] Fluchen, unzüchtiges oder leichtfertiges Reden, Widerstand in Wort und Werken gegen die Herrschaft, Tätlichkeiten, Ehrverletzung, Heimlichkeiten, ungerechtfertigte Verdächtigungen, Geschwätz mit Weibspersonen, Unzucht, Schwängerung, üble Nachrede, Ausplaudern was im Haus geschah und Zanken waren ebenfalls bei Strafe verboten. […] Keiner der Dienstleute durfte ohne Erlaubnis über Nacht wegbleiben oder an heiligen Tagen ausspacieren.

S.89: Die Sorge für den reibungslosen Ablauf des Lebens im Adelshaus lag bei den Bediensteten in den verschiedenen Funktionsbereichen. […] Eingestellt und entlassen wurden sie vom adligen Hausvorstand […] Doch selbst wenn die Arbeitsbedingungen detailliert geregelt waren und der Hausherr sich darüber hinaus als gerecht erwies, blieben die Bediensteten meist nicht ihr Leben lang bei einer Herrschaft. Anstellungsverträge waren häufig zeitlich befristet.

S.133: Die Beschreibung des Hauses zeigt die typische Aufteilung eines adligen Schlosses. Unter dem Dach wohnten die Bediensteten des Hausherren und der Lehrer der Kinder. […] Im Stockwerk darunter befanden sich die Privaträume: die Schlafzimmer der Töchter und ihren Betreuerinnen sowie die Aufenthaltsräume der Familie. Auf demselben Gang schliefen die Haushälterin und die Küchenmagd. Außerdem hatte der Hausgeistliche […] dort sein Gemach.

Aufwachsen bei Hof / Claudia Kollbach

S.155: Der Kammerdiener war neben dem eigentlichen Hofmeister des Prinzen dessen ständiger Begleiter und Bewacher, ja schlief selbst in dem gleichen Zimmer wie der Prinz. Seine Auswahl musste deshalb wohlüberlegt sein.

S.157: Wie das Verhältnis zwischen dem Kammerdiener Weiß und dem badischen Prinzen Karl […] demonstriert, konnten sich die Bediensteten jedoch durchaus in der Rolle von malträtierten, der kindlichen Willkür ausgelieferten Untergebenen wieder finden. Ein solches Verhalten widersprach eindeutig zeitgenössischen Empfehlungen, denen zufolge man Bediensteten mit Sanftmut begegnen und Anteil an deren Sorgen nehmen sollte. […] Dass Herrschaft gerade in Bezug zur Dienerschaft jedoch erst erlernt werden musste, zeigen auch die mütterlichen Hinweise darauf, eine gewisse Distanz zu den Bediensteten zu wahren. Von Rohr verwies darauf, dass man sich mit der Dienerschaft nicht gemein machen dürfe und auf gewisse Formen der Ehrerbietung zu bestehen habe.