Datenschutzerklärung und Teilnahmebestimmungen

Die Adresse unserer Website ist: https://rokoko-larp.de.

Teilnahmebedingungen

§1- ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES

1. Der Vertrag kommt zustande durch die Anmeldung der/des Teilnehmer*in in Textform, das Zahlen des Teilnahmebeitrages und die Teilnahmebestätigung der Veranstalterin. Veranstaltung ist: Eva – Maria Boyer, Walramstraße 8, 53909 Zülpich. E-Mail: kirchekurfuerstkant.plot@gmail.com

2. Teilnahmeberechtigt sind alle unbeschränkt geschäftsfähigen Personen.

Teilnehmer*innen unter 18 Jahren sind nur nach Absprache mit der Veranstalterin zugelassen. Generell sind Teilnehmer*innen unter 18 Jahren nur in Begleitung eines/einer nachweislich erziehungsberechtigten Teilnehmer*in teilnahmeberechtigt

3. Alle Angaben der Anmeldung sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Sollten sich Angaben vor Ende des Veranstaltungsablaufs ändern, z.B. durch Umzug, verpflichtet sich der/die Teilnehmer*in, die Veranstalterin darüber zu informieren.

§2-TEILNAHMEBEITRAG, ZAHLUNGSVERZUG

1. Mit Zustandekommen des Vertrages gemäß § 1 verpflichtet sich der/die Teilnehmer*in, den Teilnahmebeitrag zeitnah nach Eingang der per E-Mail versendeten Anmeldebestätigung zu bezahlen. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus, der Zahlungseingang auf dem von der Veranstaltung angegebenen Konto ist maßgebend.

2. Ist der Teilnahmebeitrag 14 Tage nach der Anmeldebestätigung noch nicht in voller Höhe entrichtet, ist die Veranstalterin berechtigt, dem/der Teilnehmer*in eine Frist zur Zahlung zu setzen, verbunden mit der Erklärung, dass er/sie nach Ablauf der Frist den Platz einem Dritten überlässt. Die gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens 8 Tage betragen.

3. Sollte ohne schuldhaftes Zutun der Veranstalterin beim Einzug des Teilnahmebeitrages im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der/die Teilnehmer*in die anfallenden Bankgebühren zu tragen.

4. Eine Ratenzahlung ist nur nach vorheriger Absprache mit der Veranstalterin möglich. Die Absprache erfolgt ausnahmslos schriftlich, E – Mail genügt.

5. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines/einer Dritten haftet der/die Anmeldende für dessen/deren Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner*in.

§3-RÜCKTRITT, NICHTANNAHME DER ANMELDUNG, AUSSCHLUSS VON DER VERANSTALTUNG

1. Bei Regelverstößen des/der Teilnehmer*in kann die Teilnahmeberechtigung von der Veranstaltung voll oder in Teilen entzogen werden. Bei schuldhaftem Entzug der Teilnahmeberechtigung hat der/die Teilnehmer*in keinen Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrags.

2. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Teilnehmerplätze sind nur nach Absprache übertragbar. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers bedarf der Zustimmung der Veranstalterin in Textform.

3. Bei Rücktritt eines/einer Teilnehmer*in von der Veranstaltung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrages. Findet der/die Teilnehmer*in eine geeignete Ersatzperson, und es kommt ein Vertrag nach §1 mit dieser zustande, kann die Teilnahmegebühr ganz oder in Teilen zurückerstattet werden.

4. Bei Rücktritt eines/einer Teilnehmer*in von der Veranstaltung, versucht die Veranstalterin den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies bis zum Anmeldeschluss nicht möglich sein, hat der/die Teilnehmer*in keinen Anspruch auf Rückerstattung seines/ihres Teilnahmebeitrags.

5. Die Veranstalterin behält sich vor, Teilnehmer*innen im Vorfeld der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des bereits gezahlten Teilnehmerbeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.

6. Wird die Veranstaltung abgesagt, werden bereits gezahlte Beiträge zurückerstattet, weitere Ansprüche bestehen nicht.

§4-HAFTUNG

1. Die Veranstalterin übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden, ausgenommen bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Veranstalterin, ihres gesetzlichen Vertreters oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Ansonsten haftet der jeweilige Verursacher.

2. Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit die Veranstalterin, ihr gesetzlicher Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

3. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

4. Die Veranstalterin ist berechtigt, den/die Teilnehmer*in für Sauberkeitsverstöße im Sinne der Hausordnung am Ort der Veranstaltung oder Schäden, welche vom Hausbesitzer nachträglich berechnet werden, auch nachträglich zu belasten. Dies betrifft insbesondere das unsaubere Hinterlassen der Schlafräume oder anderer Gemeinschaftsräume. Sollten Örtlichkeiten nicht ordnungsgemäß verlassen werden, so werden die der Veranstalterin entstandenen Mehrkosten auf alle diesen Örtlichkeiten zugeordneten Personen aufgeteilt und belastet.

§5-REGELWERK

1. Grundsätzlich spielen wir auf unseren Veranstaltungen nach dem auf der jeweiligen Einladung angegebenem Regelwerk. 

Dies ist wie folgt:

DKWDDK (du kannst was du darstellen kannst): Wir spielen ohne Punktesystem für Charaktere. 

OT – Sicherheit vor IT – Sicherheit

STOP – Befehl: Mit diesem Wort kann jede/r Spielende das Spiel unterbrechen, falls sich eine Gefahren- oder andere kritische Situation für ihn/sie oder andere Spielende ergibt. Nach Klärung der Situation wird mit dem Befehl “Weiter” das Spiel fortgesetzt.

Die “Wirklich Wirklich” Regel: Wird der Ausdruck “ wirklich wirklich” in einen Satz eingebaut, bedeutet das, dass der/die Spieler*in etwas OT nicht oder unbedingt tun möchte. 

Beispiel: “Ich muss wirklich wirklich auf die Toilette” oder: “Du tust mir wirklich wirklich weh”.

Diese Regel soll nicht eingesetzt werden, um dem Charakter Vorteile im Spiel zu bringen. Ein “ Ich muss wirklich wirklich auf die Toilette” während einer Gefangennahme bedeutet, dass der Charakter weiterhin gefangen ist.

Gekreuzte Arme: Geht ein*e Spieler*in mit gekreuzten Armen über das Spielgelände, befindet er/sie sich außerhalb seines Charakters und ist für andere “unsichtbar”

Opferregel: Der/die Spielende entscheidet selbst, ob er/sie bei einem tätlichen Angriff auf den Charakter stirbt oder nicht. Die Veranstaltung setzt hierbei darauf, dass diese Regelung im Sinne der Spielförderung genutzt wird. 

Stirbt ein Charakter, bekommt der/die Teilnehmer*in von der Spielleitung einen Zweitcharakter zugewiesen.

Geskriptete Charaktere: Die im Setting gespielten Charaktere sind von den Veranstaltungen geskriptet und werden im Sinne des Settings miteinander verknüpft. Ein Anspruch auf Wunscherfüllung besteht ausdrücklich nicht.

2. Mit seiner/ihrer Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer*in das von der Veranstalterin vorgegebene Spiel- Regelsystem und insbesondere die vorgegebenen zu bespielenden Charaktere als für das Spiel verbindlich an. Die Spielleitung ist berechtigt, auch nach Zustandekommen des Vertrages verbindliche Regeländerungen zu beschließen.

§6-SICHERHEIT

1. Der/die Teilnehmer*in versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelischen Belastungen in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, kann im Zweifelsfall die Veranstalterin hierzu weitere Auskünfte erteilen.

2. Die/der Teilnehmer*in ist verpflichtet, seine/ihre Ausrüstung (insbesondere die von ihm verwendeten Waffenattrappen) vor und während der Veranstaltung regelmäßig auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sie den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er/sie sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen.

3. Die Veranstalterin behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiterverwendet werden. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen.

4. Der/die Teilnehmer*in verpflichtet sich, über das normale Risiko von Live-Rollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmenden und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Betreten von abgesperrten Gebieten, das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, Kämpfe in dunklen oder unübersichtlichen Bereichen (Treppen, Hänge o.ä.), Drogenkonsum, sowie übermäßiger Alkoholkonsum.

5. Wer während der Veranstaltung Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen Übungen wie z.B. Klettern unbedingt Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen können zum sofortigen Ausschluss vom Spiel führen.

6. Den Anweisungen der Veranstalterin, ihres gesetzlichen Vertreters und ihrer Erfüllungsgehilfen (z.B. Spielleitung) ist Folge zu leisten.

7. Teilnehmer*innen, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder andere Teilnehmer*innen gefährden oder den Anweisungen der Veranstalterin, ihres gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass die Veranstalterin zur Rückerstattung des Teilnahmebeitrages (auch nicht anteilig) verpflichtet ist.

8. Der Besitz oder Konsum von illegalen Drogen (Rauschmittel, Halluzinogene) während der Veranstaltung führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung, ohne dass die Veranstalterin zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) verpflichtet ist.

§7-NSC-KLAUSEL

Der/die als NSC angemeldete Teilnehmer*in ist an die Anweisungen der Veranstalterin, ihre gesetzlichen Vertreters und ihrer Erfüllungsgehilfen (z.B. Spielleitung) gebunden. Ihren Anordnungen hat er/sie Folge zu leisten.

§8-URHEBERRECHT AN AUFZEICHNUNGEN

1. Die Veranstalterin ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwerten. Alle Rechte an seitens der Veranstalterin gemachten Ton-, Bild-und Filmaufnahmen bleiben der Veranstalterin vorbehalten.

2. Mit der Anmeldung wird der Veranstalterin die Erlaubnis erteilt, auf der Veranstaltung gemachte Bild- und Tonaufnahmen für die Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit, analog und digital, zu verwenden.

3. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem von der Veranstalterin verwendeten Ensemble von Begriffen, Eigennamen und NSCs entstammen Heike Haas, der Erfinderin des Konzeptes, unter dem die Veranstaltung läuft und bleiben dieser vorbehalten. Die Veranstalterin hat die Genehmigung, diese Begriffe, Eigennamen und NSC’s zu verwenden, vor Veröffentlichung der Anmeldung bei der Erfinderin eingeholt.

4. Bild-und Tonaufnahmen von Seiten der Teilnehmenden sind nur für private Zwecke zulässig und der Veranstalterin auf Verlangen unter Einräumung uneingeschränkter und unbefristeter Nutzungsrechte gemäß Absatz 2 zur Verfügung zu stellen.

5. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen der Veranstaltung, auch nach Bearbeitung, ist nur mit Einverständnis der Veranstalterin in Textform zulässig.

§9. DATENSCHUTZ

1. Der/die Teilnehmer*in erklärt sich damit einverstanden, dass seine/ihre personenbezogenen Daten, wie auf dem Anmeldeformular angegeben oder persönlich anderweitig mitgeteilt, von Beginn der Anmeldung an in einer Kundendatei geführt werden. Die Daten werden gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts verarbeitet.

2. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet. Sollte es zur Vertragserfüllung unbedingt erforderlich sein, kann die Veranstalterin die Daten an beauftragte Dritte weitergeben.

3. Angegebene Daten zum körperlichen und geistigen Gesundheitszustand des/der Teilnehmer*in werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

4. Die Daten zur Person des/der Teilnehmer*in können auf unbegrenzte Zeit gespeichert werden. Darüber hinaus werden alle weiteren vom Teilnehmer eingesandten oder abgegebenen Unterlagen von der Veranstalterin einbehalten und elektronisch oder anderweitig abgelegt.

§10-SONSTIGES

1. Es besteht kein Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.

2. Alle Nebenabreden und Änderungen des Teilnehmervertrages sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Erst nach der schriftlichen Bestätigung der Veranstalterin erlangen sie Gültigkeit.

3. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts-und Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das nicht die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.

4. Das Mitbringen von Tieren aller Art ist nicht gestattet. Ausgenommen hiervon sind ausdrücklich Tiere, die als medizinische Hilfsmittel geführt sind.